BGH entscheidet: Mieter dürfen große Hunde in kleinen Wohnungen halten.

„Vermieter dürfen nicht darüber entscheiden, ob Mieter große Hunde in kleinen Wohnungen halten können. Die Frage, ob die Tiere artgerecht in der Mietwohnung leben, liegt nicht im Ermessen der Vermieter. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)  entschieden“

ImmonetNews 08/2013